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Staatliche Förderung für OnRoad Schulung!
23.03.2009 - Lassen Sie sich Ihre BNS Softwareschulung vom Staat mit finanzieren. Das BAG Förderprogramm für den Güterkraftverkehr hat seine Anmeldefrist erneut verlängert bis zum 15.10.2009. Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
BAG Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung"
"Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung." (Quellennachweis: www.bag.bund.de)
Nutzen Sie also gleich die Möglichkeit, Ihre betriebliche Aus- und Weiterbildung unter anderem im Bereich Speditionssoftware durch Zuschüsse vom Staat zu ermöglichen! Die Frist gilt nur für die Anmeldung zum Förderprogramm. Die Schulungsmaßnahmen selbst können Sie anschließend ab dem 15.10.2009 mit uns planen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke sowie Merkblätter erhalten Sie direkt unter www.bag.bund.de oder fragen Sie unser Kundenserviceteam.
Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dokument zum Download:
23.03.2009 - Lassen Sie sich Ihre BNS Softwareschulung vom Staat mit finanzieren. Das BAG Förderprogramm für den Güterkraftverkehr hat seine Anmeldefrist erneut verlängert bis zum 15.10.2009. Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
BAG Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung"
"Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung." (Quellennachweis: www.bag.bund.de)
Nutzen Sie also gleich die Möglichkeit, Ihre betriebliche Aus- und Weiterbildung unter anderem im Bereich Speditionssoftware durch Zuschüsse vom Staat zu ermöglichen! Die Frist gilt nur für die Anmeldung zum Förderprogramm. Die Schulungsmaßnahmen selbst können Sie anschließend ab dem 15.10.2009 mit uns planen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke sowie Merkblätter erhalten Sie direkt unter www.bag.bund.de oder fragen Sie unser Kundenserviceteam.
Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dokument zum Download:
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| FAQ - Häufig gestelle Fragen zur staatlichen Förderung | 0.9 MB |

